Schädliche Stoffe in der Raumluft können die Gesundheit der Menschen am Arbeitsplatz beeinträchtigen. Um eine Gesundheitsgefährdung zu vermeiden, sind in vielen Fällen Maßnahmen erforderlich, um mit Gefahrstoffen verunreinigte Luft gegen saubere Luft auszutauschen. Dies geschieht mittels technischer Anlagen zur Arbeitsplatzlüftung (im Folgenden als "lufttechnische Anlagen" bezeichnet). Werden bei der Beurteilung der Arbeitsbedingungen (Gefährdungsbeurteilung) Gefährdungen durch Gefahrstoffe gemäß §§9 bis §§11 der Gefahrstoffverordnung ermittelt, sind geeignete Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit der Beschäftigten zu treffen.
Dabei gilt nachfolgende Rangfolge:
- Vermeiden von Emissionen durch Verwendung von Stoffen oder den Einsatz von Verfahren, die zu keiner Gefährdung führen.
- Erfassen der Emissionen (Absaugung) an der Entstehungsstelle.
- Geeignete Raumlüftung; diese Maßnahme kann gegebenenfalls auch zusätzlich zur Absaugung erforderlich sein.
- Lassen sich nach sachgerechter Prüfung der bisher genannten Maßnahmen Gefährdungen nicht ausschließen, sind geeignete persönliche Schutzausrüstungen, z. B. Atemschutz zur Verfügung zu stellen und zu benutzen. Das Tragen von belastenden persönlichen Schutzausrüstungen darf keine ständige Maßnahme sein.
Auszug aus der BGI5121